Bausparkassen dürfen auch in der Spar­phase keine Konto­gebühren oder Service­pauschalen verlangen. Das haben die Ober­landes­gerichte Celle und Koblenz in 2021 und 2019 entschieden.

Unser Rat

Prüfen Sie ob der Aufwand sich für Sie lohnt. Die Gebühren liegen meist bei 15€ p.a. ggf. für das Abschlussjahr eine anteilige Gebühr. Hier kommt man kaum auf nennenswerte Beträge. Die Zeit investiert in die Optimierung einer Versicherung oder des Stromtarifes ist oft sinnvoller – aber dennoch Kleinvieh und wenn Sie mehrere Bausparverträge nutzen, lohnt es vielleicht noch mehr.
Wollen Sie die Erstattung angehen, dann fordern Sie Ihre Bausparkasse auf, bereits abge­buchte Jahres­gebühren zu erstatten. Ein frei verfügbares Musterschreiben der Stiftung Warentest können Sie bei uns oder test.de abrufen. Zumindest soll Ihre Bausparkasse darauf verzichten, sich bis sechs Wochen nach rechts­kräftigem Abschluss des Streits um die Bauspar-Konto­führungs­gebühren auf Verjährung zu berufen. Schalten Sie den Ombuds­mann ein, wenn Ihre Bausparkasse sich darauf nicht einlassen will. Das stoppt die Verjährung. Auch dafür bieten wir einen Mustertext mit Hinweisen zum Verfahren. Der Aufwand ist gering und Sie werden nach Einschätzung von Verbraucherzentralen Ihr Geld wahr­scheinlich zurück erhalten. Sie brauchen allerdings Geduld. Der Bundes­gerichts­hof wird wohl erst Ende 2022 urteilen. Bis dahin werden die Bausparkassen die Erstattungen vermutlich verweigern.